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Zu Bildrechten … Bilder rechtssicher verwenden …

Creative Commons

Aus: creativecommons.net, CC BY, Paul Klimpel und Till Kreutzer, lizensiert nach Creative Commons Attribution 4.0

Mit einer Creative Commons Lizenz versehene Medien sind von ihren Urhebern für eine kostenfreie Nutzung freigegeben. Dabei gibt es die fünf Möglichkeiten „gemeinfrei“ CC0 und BY, NC, ND sowie SA:

CC0 – Ist ein Bild oder ein anderes Medium mit am weitesten gefasste Lizenz CC0 versehen, kann es kopiert, verändert, weitergegeben und sogar kommerziell verwendet werden. Nur muss sichergestellt sein, dass es wirklich der Urheber ist.

BY – Namensnennung ist das Grundmodul einer jeder CC-Lizenz und gewährleistet die „Attribution“ bei der Weitergabe des lizenzierten Materials. Wird es zum Beispiel in einem gedruckten Buch verbreitet, aufgeführt oder auf einer Website öffentlich zugänglich gemacht, müssen Autor:in bzw. Rechteinhaber:in genannt und ein Lizenzhinweis gesetzt werden.

NC – Das Modul Nicht-Kommerzielle Nutzung schränkt die Nutzung des lizenzierten Materials und darauf aufbauender Bearbeitungen auf nichtkommerzielle Zwecke ein. Die kommerzielle Nutzung ist von der Lizenz ausgenommen und muss individuell erfragt werden.

ND – Das Modul Keine Bearbeitungen erlaubt anderen, nur exakte, unveränderte Kopien des Materials zu vervielfältigen, zu verbreiten, aufzuführen, öffentlich zugänglich zu machen und anderweitig weiterzugeben. Nicht erlaubt ist es, das lizenzierte Material abzuwandeln oder zu übersetzen und diese Abwandlungen dann weiterzugeben. Formatumwandlungen wie etwa bei Dateiformaten (JPEG zu PNG etc.) sind aber erlaubt, solange dabei nicht das Werk verändert oder rearrangiert wird.

SA – Das Modul Weitergabe unter gleichen Bedingungen verpflichtet die Lizenznehmer, Abwandlungen des Materials unter derselben CC-Lizenz oder gleichwertigen Bedingungen weiterzugeben.

Die Module können nur wie folgt werden:
CC BY, CC BY-SA, CC BY-NC-SA, CC BY-ND, CC BY-NC-ND, CC BY-NC

Unter CC sind einerseits Lizenzen, andererseits eine internationale Community zu verstehen, die gemeinschaftlich mit vereinbarten Rechten ihre Medien weltweit, vor allem im Internet, verbreiten möchten.

Alle Medien haben Urheber. Darüber hinaus kann es Rechtsnachfolger geben wie z. B. Nachlass-Stiftungen. Auch muss beachtet werden, wer alles Rechte am Medium hat. So stellt sich die Frage, wer ein Musikstück komponiert, gespielt oder aufgenommen hat, oder wer ein Gemälde aus welchem Museum fotografiert hat und ob im Museum Leihgaben hängen.

Werden Produkte fotografiert, haben Hersteller bzw. Markeninhaber besondere Rechte daran und müssen unbedingt um Erlaubnis gefragt werden.

Und es gibt Persönlichkeitsrechte, die unbedingt zu berücksichtigen sind. Zwei Freunde vor einer Plastik oder staunende Touristen vor einer Architekturkulisse dürfen nicht als Person erkennbar sein, ansonsten ist deren Erlaubnis einzuholen. Derartige Medienrechte sind oft mühsam zu recherchieren, aber ihre Bewilligung ist oft ohne Kosten verbunden. Manche Rechteinhaber sind für korrekte Angaben zu ihrem Eigentum sogar dankbar. Beispiel