“49. Man halte ein kleines Stück lebhaft farbigen Papiers oder
seidnen Zeuges, vor eine mäßig erleuchtete weiße Tafel, schaue
unverwandt auf die kleine farbige Fläche und hebe sie, ohne das
Auge zu verrücken, nach einiger Zeit hinweg, so wird das Spectrum
einer andern Farbe auf der weißen Tafel zu sehen seyn.” (Goethe
1858, S.27)
“49. Man halte ein kleines Stück lebhaft farbigen Papiers oder
seidnen Zeuges vor eine mäßig erleuchtete weiße Tafel, schaue
unverwandt auf die kleine farbige Fläche und hebe sie, ohne das
Auge zu verrücken, nach einiger Zeit hinweg, so wird das Spektrum
einer andern Farbe auf der weißen Tafel zu sehen sein.” (Goethe 1810)
Goethe, Johann Wolfgang von: Entwurf einer Farbenlehre. In:
Goethe's sämmtliche Werke in vierzig Bänden. Vollst. neugeordnete
Ausgabe. Bd. 37. Johann Georg Cotta'scher Verlag, 1858.
Goethe, Johann Wolfgang von (veröffentlicht 1810): Zur Far-
benlehre. http://www.textlog.de/6914.html (Stand 17.9.2013)