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“49. Man halte ein kleines Stück lebhaft farbigen Papiers oder seidnen Zeuges, vor eine mäßig erleuchtete weiße Tafel, schaue unverwandt auf die kleine farbige Fläche und hebe sie, ohne das Auge zu verrücken, nach einiger Zeit hinweg, so wird das Spectrum einer andern Farbe auf der weißen Tafel zu sehen seyn.” (Goethe 1858, S.27)
“49. Man halte ein kleines Stück lebhaft farbigen Papiers oder seidnen Zeuges vor eine mäßig erleuchtete weiße Tafel, schaue unverwandt auf die kleine farbige Fläche und hebe sie, ohne das Auge zu verrücken, nach einiger Zeit hinweg, so wird das Spektrum einer andern Farbe auf der weißen Tafel zu sehen sein.” (Goethe 1810)
 
Goethe, Johann Wolfgang von: Entwurf einer Farbenlehre. In: Goethe's sämmtliche Werke in vierzig Bänden. Vollst. neugeordnete Ausgabe. Bd. 37. Johann Georg Cotta'scher Verlag, 1858.
Goethe, Johann Wolfgang von (veröffentlicht 1810): Zur Far-
benlehre. http://www.textlog.de/6914.html (Stand 17.9.2013)